- angehören
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an|ge|hö|ren ['angəhø:rən], gehörte an, angehört <itr.; hat:als Glied, Bestandteil zu etwas (einer Gruppe o. Ä.) gehören:der Regierung, einem Verein angehören; solche Methoden werden bald der Vergangenheit angehören (wird es bald nicht mehr geben).Syn.: zählen zu.* * *
ạn||ge|hö|ren 〈V. intr.; hat〉 jmdm. od. einer Sache \angehören zu jmdm. od. einer S. gehören, zu eigen sein ● einer Partei (als Mitglied) \angehören; einem Mann \angehören 〈veraltet〉 ihm eng verbunden sein* * *
ạn|ge|hö|ren <sw. V.; hat:a) zu etw., jmdm. gehören, einer Gruppe o. Ä. an-, eingegliedert sein:der Regierung, einer Organisation, einer Nation a.;einem Verein als Mitglied a.;sie gehört der älteren Generation an;b) mit jmdm., miteinander eng verbunden sein:sie gehören einander an.* * *
ạn|ge|hö|ren <sw. V.; hat: a) zu etw., jmdm. gehören, einer Gruppe o. Ä. an-, eingegliedert sein: der Regierung, einer Organisation, einer Nation a.; einem Verein als Mitglied a.; er gehört der älteren Generation an; Wissen will ich, wem ihr angehört, dem Proletariat oder dem Kapital (Jahnn, Geschichten 130); Ü Als ... Bernadette auf den Knien lag ..., gehörte sie nicht mehr der Erde an (war sie entrückt; Langgässer, Siegel 147); Es war, als ob man von Ereignissen spräche, die längst der Geschichte angehörten (Leonhard, Revolution 45); b) mit jmdm., miteinander eng verbunden sein: Hier werden wir endlich uns wiedersehen ..., um einander so vollkommen anzugehören (Langgässer, Siegel 433); Jeanne beschließt feierlich, nie einem Mann anzugehören (mit einem Mann zu schlafen; Joho, Peyrouton 105).
Universal-Lexikon. 2012.